Allgemeinverfügung zum Faschingsumzug in Unterkammlach
31. 01. 2024
Die Gemeinde Kammlach erlässt gem. Art. 23 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz –LStVG- zur Vermeidung von Gefahren, die anlässlich des von der Narrenzunft Schetterhaufen e.V. Unterkammlach veranstalteten Faschingsumzugs sowie dem anschließenden Faschingstreiben am 10.02.2024 entstehen könnten, folgende Allgemeinverfügung (siehe Downloads):
Bild zur Meldung: Bild Allgemeinverfügung
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